Wenn Sie einen Antrag stellen, so sind Sie für eine festgelegte Frist
an den Antrag gebunden. Nur wenn die Versicherung innerhalb dieser
Frist den Antrag annimmt, ist der Vertrag wirksam. Die Belehrung über
die Bindefrist muss Bestandteil der Verbraucherinformationen sein.
Bei der Krankenversicherung beträgt die Bindefrist sechs Wochen. Sie
beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Antragstellung. Werden Ihnen
gleichzeitig die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)
ausgehändigt, so haben Sie ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die
Bindefrist beginnt in diesem Fall im Anschluss daran.
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