Unter der Bezugsgröße versteht man das Durchschnittseinkommen aller
Versicherten der Rentenversicherung aus dem Vorvorjahr. Die Bezugsgröße
wird jedes Jahr neu ermittelt. Sie dient zur Berechnung vieler Beiträge
in der Sozialversicherung, wie
· das Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung,
· den Anspruch auf Familienversicherung,
· die Berechnung des Mindestbeitrages für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung,
· die Befreiung von Zuzahlungen bei Arzneimitteln usw.2006 beträgt die Bezugsgröße
·in den alten Bundesländern: jährlich 29.400?,
monatlich 2.450?
·in den neuen Bundesländern: jährlich 24.780?,
monatlich 2.065?
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