Belegärzte sind in der Regel niedergelassene Ärzte, die in
Krankenhäusern Betten "anmieten" und die Einrichtungen des
Krankenhauses nutzen. Sie haben die Berechtigung, ihre Patienten im
Krankenhaus z.B. stationär zu behandeln und dabei auf die stationären
Einrichtungen und Mittel zurückzugreifen.
Da Belegärzte keine Vergütung vom Krankenhaus erhalten, sind ihre
Leistungen gesondert abzurechnen. Zu den Leistungen des Belegarztes
zählen seine persönlichen Leistungen, der Bereitschaftsdienst für seine
Belegpatienten, die von ihm veranlassten Leistungen nachgeordneter
Ärzte des selben Fachgebietes im Krankenhaus und die von ihm
veranlasten Leistungen von Ärzten und ärztlichen Einrichtungen
außerhalb des Krankenhauses.
|