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Private Krankenversicherung: Die Versicherungsgesellschaften können die
erzielten Gewinne in Form einer Beitragsrückerstattung den Versicherten
gutschreiben. D.h., wenn Sie als Versicherter ein Jahr oder länger
keine Leistungen in Anspruch genommen haben, bekommen Sie einen Teil
der gezahlten Beiträge zurückerstattet.
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