Die
Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet das Gehalt, bis zu dem Sie in die
verschiedenen Bereichen der gesetzlichen Sozialversicherungen Beiträge
einzahlen müssen. Die Beitragsbemessungsgrenze verändert sich jährlich.
Alle
über die Beitragsbemessungsgrenze hinausgehenden Gehaltsbestandteile
werden nicht mehr für die Berechnung der Beiträge zu den
Sozialversicherungen herangezogen. Außerdem war die
Beitragsbemessungsgrenze lange Zeit identisch mit der Grenze, bis zu
der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung galt. Dieses Prinzip gilt seit einigen Jahren nicht mehr.
Wenn Sie also in die private Krankenversicherung
wechseln möchten, können Sie dies erst mit einem Einkommen in einem
Bereich oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze machen. Zunächst ist hier
aber die Entscheidung zwischen dem gesetzlichen System, eventuell
aufgestockt um eine private Krankenzusatzversicherung, und dem privaten System wichtig. Beide Systeme haben Vor- und Nachteile.