Die Beihilfe ist ein eigenständiges Krankenfürsorgesystem, das die
Eigenvorsorge des Beamten ergänzt. Der Dienstherr (z.B. Bundes-,
Landes- oder Kommunalbehörde) beteiligt sich an den Krankheitskosten
seiner Beamten im Rahmen der Fürsorgepflicht.
Die Beihilfe wird in prozentual unterschiedlicher Höhe gewährt. Sie ist
je nach Bundesland personen- oder familienbezogen. Den von der Beihilfe
nicht gedeckten Teil der Krankheitskosten sollten Sie als Beamter
privat absichern. Für Soldaten, Polizei- und Grenzschutzbeamte gelten
besondere Bestimmungen (vgl. Bundeswehr und Zivildienstleistende).
Post- und Bahnbeamte verfügen über eigene Versicherungseinrichtungen.
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