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Beginn des Versicherungsschutzes |
Der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung beginnt
nach Vertragsabschluss, der durch die Zusendung der Police oder durch
eine Annahmebestätigung dokumentiert wird (formeller Beginn). Er
beginnt jedoch nicht vor dem in der Police genannten Zeitpunkt (
technischer Beginn ) und erst nach Ablauf der Wartezeiten ( materieller
Beginn ).
Im Rahmen einer Vollversicherung fallen wegen der Wartezeitanrechnung
in der Regel technischer und materieller Beginn zusammen, wenn Sie aus
der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln
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