Befreiung von der Versicherungspflicht |
Wenn Sie durch Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze zum 1.Januar
eines Jahres krankenversicherungspflichtig werden, dann können Sie sich
von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Den Antrag auf Befreiung müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach
Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse stellen. Eine
einmal ausgesprochene Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
gilt auf Dauer. Sie endet, wenn Ihre Krankenversicherungspflicht bei
Bezug von Arbeitslosengeld oder -hilfe eintritt.
Auch wenn Sie privat versichert ist und durch Arbeitslosigkeit
pflichtversichert würden, können Sie sich - wenn Sie in den letzten
Jahren nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versichert waren - von
der Versicherungspflicht befreien lassen.
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