Als Aussteuerung bezeichnet man die Überleitung eines lange Zeit
arbeitsunfähigen Versicherten mit Krankengeldbezug, bei dem man nicht
mehr von Arbeitsunfähigkeit spricht, sondern bereits von einer
Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Folge:
Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nicht länger für den
Versicherten Krankengeld, sondern verweist ihn an den zuständigen
Rentenversicherungsträger, der eine Rente für die Dauer der
Erwerbsminderung/-unfähigkeit zahlt, wenn verschiedene Voraussetzungen
erfüllt sind
Spätestens nach 78 Wochen stellt die gesetzliche Krankenversicherung die Krankengeldzahlungen ein.
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