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Auslandsreisekrankenversicherung |
Die Auslandsreisekrankenversicherung ist eine private
Zusatzversicherung, die auf die besonderen Gefahrenlagen und den
besonderen Bedarf während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland
zugeschnitten ist.
Sie ergänzt den gesetzlichen und allgemeinen Krankenversicherungsschutz
bei Auslandsreisen vor allem für Kosten in den Bereichen akute
Heilbehandlung, Rücktransport nach Deutschland bei Krankheit sowie
Überführung bei Tod. Es gelten Höchstgrenzen und Ausschlüsse.
Der Vertragsabschluss ist einfach, ohne Gesundheitsfragen, der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten.
Hinweis:
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, haben Sie im Ausland nur einen
sehr eingeschränkten Leistungsanspruch. Deshalb empfiehlt sich vor
allem für gesetzlich Versicherte eine private Vorsorge zu treffen.
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