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Arzneimittel sind Medikamente, die zu diagnostischen Zwecken oder zur
Behandlung von Krankheiten verwendet werden. Die Erstattung von
Arzneimittelkosten wird in der gesetzlichen und der privaten
Krankenversicherung unterschiedlich geregelt. In der gesetzlichen
Krankenversicherung wird zwischen nicht erstattungsfähigen
Arzneimitteln und Arzneimitteln mit Zuzahlung unterschieden. Zu den
nicht erstattungsfähigen Arzneimitteln zählen alle Arzneimittel, die
nicht verschreibungspflichtig sind. Diese müssen Sie als volljähriger
Versicherter und Kinder ab dem 13. Lebensjahr zu 100% selbst bezahlen.
Alle erstattungsfähigen Arzneimittel, auch die, für die ein Festbetrag
bestimmt wurde, unterliegen bei Volljährigen einer Zuzahlungspflicht.
Die Zuzahlungen richten sich nach der Überforderungsklausel sowie der
Härtefallregelung. Wird Ihnen statt eines Arzneimittels, für das ein
Festbetrag festgelegt wurde, ein vergleichbares Medikament ohne
Festbetrag verordnet, müssen Sie neben der Zuzahlung berechnet vom
Festbetrag auch den Mehrpreis tragen. Für alle Arzneimittel gilt im
Regelfall folgende Zuzahlungsregelung je Medikament: 10 Prozent vom
Verkaufspreis, mindestens 5%, höchstens 10%.
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