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Wenn Sie Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe beziehen, tritt
automatisch die beitragsfreie Pflichtversicherung durch die Allgemeine
Ortskrankenkasse ein. Sie haben als Arbeitsloser für die private
Vollversicherung ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sinnvoller ist
es jedoch, wenn Sie für die Dauer der Arbeitslosigkeit eine
Anwartschaftsversicherung vereinbaren. Dies ist besonders wichtig, weil
nach neuem Recht eine freiwillige Weiterversicherung in der
gesetzlichen Krankenversicherung erst nach mindestens einjähriger
Pflichtversicherung möglich ist. Wenn Sie innerhalb dieses Jahres eine
neue, versicherungsfreie Tätigkeit aufnehmen, sind Sie ansonsten ohne
Versicherungsschutz.Waren Sie in den letzten fünf Jahren vor der
Arbeitslosigkeit nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, dann
können Sie sich auch von der Versicherungspflicht befreien lassen und
weiter in der privaten Krankenversicherung bleiben.Das Arbeitsamt
übernimmt dann die Beiträge in dem Umfang, wie es sie auch bei einer
Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse zahlen würde.
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