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Es besteht keine Versicherungspflicht mehr, wenn Sie den Arbeitgeber
wechseln und Ihr neues Einkommen durch diesen Wechsel, hochgerechnet
auf die nächsten 12 Monate, über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Danach endet Ihre Mitgliedschaft mit Ablauf des Tages, an dem das
Beschäftigungsverhältnis endet. Die Aufnahme des neuen
Beschäftigungsverhältnisses begründet dann ein neues
Versicherungsverhältnis. Sind Sie nach diesen Kriterien
versicherungsfrei, dann können Sie sofort in eine private
Krankenversicherung eintreten.
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