Die Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung beruht auf
dem so genannten Äquivalenzprinzip (Individualversicherungsprinzip).
Dabei werden für jeden Versicherten seinem persönlichen Risiko
entsprechende Beiträge erhoben. Die individuelle Höhe des Beitrags
hängt also von Eintrittsalter, Gesundheitszustand bei Antragstellung,
Geschlecht sowie Art und Umfang der versicherten Leistungen ab.
Die Beiträge werden so kalkuliert, dass die entstehenden
Versicherungsleistungen und die eingehenden Versicherungsbeiträge -
über die gesamte Vertragslaufzeit gesehen - in einem Gleichgewicht sind.
Dem Äquivalenzprinzip der privaten Krankenversicherung steht das
Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber.
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