Sie sind bei Antragstellung, bei Änderungen oder Wiederaufleben des
Krankenversicherungsvertrages verpflichtet, Ihren derzeitigen
Gesundheitszustand und in der Vergangenheit aufgetretene Krankheiten
vollständig und richtig anzuzeigen. Die Anzeigepflicht bezieht sich
dabei auf alle Ihnen bekannten Umstände. Wenn Sie gravierende
Krankheiten verschweigen oder nicht richtig angeben, dann verletzen Sie
Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht.
Stellt sich heraus, dass Sie wissentlich wesentliche Umstände
verschwiegen haben, kann Ihre Versicherung vom Vertrag zurücktreten
oder den Vertrag innerhalb eines Jahres anfechten. Wenn Ihre
Versicherung dies nicht tut, so kann sie aber immerhin einen
Beitragsaufschlag erheben, um dem erhöhten Risiko gerecht zu werden.
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