|
Anwartschaftsversicherung |
Eine Anwartschaftsversicherung können Sie dann abschließen, wenn Sie
1. die bestehende private Krankenversicherung ruhen lassen möchten,
weil Sie z.B. vorübergehend in der gesetzlichen Kasse pflichtversichert
sind oder weil Sie für einige Monate ins Ausland gehen,
2. wissen, dass Sie später einmal eine private Krankenversicherung
benötigen, z.B. wenn Sie heute die freie Heilfürsorge genießen.
Mit einer Anwartschaftsversicherung erwerben Sie sich das Recht, die
bestehende oder gleichzeitig beantragte Krankenversicherung zu einem
späteren Zeitpunkt aufleben zu lassen und zwar ohne erneute
Risikoprüfung, ohne Wartezeiten und mit dem zum Abschlusszeitpunkt
gültigen rechnerischen Eintrittsalter.
In einzelnen Fällen ist die Anwartschaftsversicherung kostenlos. In der
Regel zahlen Sie jedoch einen geringen Beitrag, je nach Tarif ca. 5%
bis 30 % des normalen Beitrages der Krankenversicherung.
Während der Anwartschaft eventuell eingetretene Erkrankungen sind
mitversichert. Während der Anwartschaft haben Sie jedoch keinen
Anspruch auf Versicherungsleistungen.
|