Mit dem Antrag geben Sie eine einseitige Willenserklärung an die
Versicherung ab, ein Produkt, also eine Versicherung, erwerben zu
wollen. Als Grundlage dient meistens ein Vordruck der Versicherung, der
die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) enthält. Diese bestehen in
erster Linie aus den rechtsgeschäftlichen Vertragsbestandteilen und den
so genannten vorvertraglichen Anzeigen (Gesundheitsfragen), die von
Ihnen als Antragsteller bzw. der zu versichernden Person wahrheitsgemäß
zu beantworten sind.
In der Krankenversicherung sind Sie sechs Wochen an den Antrag
(Antragsbindefrist) gebunden. Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Mit Antragstellung erkennen Sie die AVB, die Prämie, die besonderen
Bedingungen, Klauseln und die Bindefrist als verbindlich an.
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