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Die Alterungsrückstellung wird von der privaten Krankenversicherung zur
Finanzierung der wachsenden Krankheitskosten im Alter verwendet. Von
den Beiträgen, die Sie als junger Versicherter zahlen wird ein großer
Teil "zurückgelegt" für die höheren Leistungen, die Sie als älterer
Mensch in Anspruch nehmen. Die Rückstellungen werden Ihnen individuell
gutgeschrieben.Je mehr Alterungsrückstellungen von der jeweiligen
Versicherungsgesellschaft gebildet werden, desto sicherer ist die
Beitragskalkulation für Sie als Versicherten im Alter.Die
Alterungsrückstellung wird aus verschiedenen Quellen gebildet:· aus den
verdienten Bruttobeiträgen (eine Art Sparanteil),· aus dem
Rechnungszins,· aus dem Betrag gem. § 12 a VAG (Direktgutschrift und
Mittel für über 65-Jährige),· aus den Limitierungsmitteln.Für die
Alterungsrückstellung wird oft auch der Begriff "Deckungsrückstellung"
verwendet, manchmal auch einfach "Altersrückstellung".Die gesetzliche
Krankenkasse bildet keine Alterungsrückstellungen. Sie wäre
systemwidrig, da sich die gesetzliche Krankenkasse nach dem
Umlageverfahren finanziert.
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