Eine AG bezeichnet eine Unternehmensform der privaten
Krankenversicherung. Die Krankenversicherer unterliegen dem Prinzip der
Spartentrennung, d.h. sie dürfen ausschließlich nur das
Krankenversicherungsgeschäft betreiben. Die AG unterliegt den Regeln
des VAG (= Versicherungsaufsichtsgesetz), bedarf der Erlaubnis zum
Geschäftsbetrieb und unterliegt der staatlichen Aufsicht (BAFin=
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht). Eine weitere
mögliche Unternehmensform zum Betrieb des Krankenversicherungsgeschäfts
ist der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG).
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