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Die Versicherung hat die Möglichkeit einen Antrag bzw. eine
Antragsänderung abzulehnen.Einige Änderungen können vom Versicherer
nicht abgelehnt werden. Hierzu gehört zum Beispiel die Aufhebung einer
Tagegeldversicherung beim Eintritt in den Ruhestand. Eine Ablehnung
kann sich auch auf Leistungsabrechnungen beziehen, die Sie bei Ihrer
Versicherung einreichen. Dies kann passieren, wenn Leistungen von
Ärzten, Therapeuten etc. nicht medizinisch notwendig sind und nicht im
Leistungsverzeichnis Ihrer Versicherung aufgeführt sind.
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