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Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung? |
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Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen auch bei der privaten Krankenversicherung die Hälfte
der Beiträge bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Krankenkassen
dazu.
Der maximale Zuschuss beträgt aktuell
36,57
Euro für die Pflegeversicherung und
262,50
Euro für die Krankenversicherung. Insgesamt zahlt Ihnen ihr Arbeitgeber also höchstens
299,07
EUR dazu.
Vorsicht!: Für alle Arbeitnehmer in Sachsen beträgt der maximale Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung höchstens
17,81 Euro. Für die Kranken- und Pflegeversicherung zusammen macht das nur bis zu
269,85
Euro.
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