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Wenn Ihr Jahres Bruttoeinkommen bereits im Jahr 2003 über der damaligen
Verdienstgrenze lag (betrug damals 45.900 EUR), haben Sie die Möglichkeit jederzeit
in eine private Krankenversicherung zu wechseln und müssen nur die
Kündigungsfrist bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einhalten. Das beträgt aktuell 2 Monate zum
Monatsende.
Lag Ihr Bruttoeinkommen jedoch erst seit dem Jahr 2004 über dieser Verdienstgrenze, so können Sie immer nur zum
1. Januar eines Jahres in die private Krankenversicherung wechseln und zudem nur unter folgenden Voraussetzungen:
Mit der Gesundheitsreform vom 01.01.2011 wurde durch den Bundestag
beschlossen, dass Angestellte und Arbeitnehmer nur dann in die private
Krankenversicherung wechseln können, wenn ihr Jahreseinkommen mindestens ein Jahr in
Folge eine bestimmte Einkommensgrenze erreicht hat. Von dem Zeitpunkt an müssen alle Krankenkassenmitglieder folgende
Mindesteinkommen und Fristen erfüllen, um in eine private
Krankenversicherung wechseln zu können:
Jahresbruttoverdienst über der Verdienstgrenze seit...
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Der Wechsel in die Private Krankenversicherung ist möglich zum... |
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2006 (Grenze 46.350 EUR)
2007 (Grenze 47.250 EUR)
2008 (Grenze 47.700 EUR)
2009 (Grenze 48.150 EUR)
2010 (Grenze 49.500 EUR)
2011 (Grenze 49.500 EUR)
2012 (voraussichtlich 49.500 EUR)
etc.
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zu jeder Zeit (1)
zu jeder Zeit (2)
zu jeder Zeit (3)
zu jeder Zeit (4)
01.01.2011 (4) Sonderregelung
01.01.2012 (4)
01.01.2013 (4)
etc.
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(1) Voraussetzung erfüllt, wenn das Jahres Bruttoeinkommen auch im Jahr 2007 die jeweiligen Verdienstgrenzen erreicht hat.
(2) Voraussetzung erfüllt, wenn das Jahres Bruttoeinkommen auch im Jahr 2008 die jeweiligen Verdienstgrenzen erreicht hat.
(3) Voraussetzung erfüllt, wenn das Jahres Bruttoeinkommen auch im Jahr 2009
die jeweiligen Verdienstgrenzen erreicht hat.
(4) Voraussetzung erfüllt, wenn Ihr jährliches Bruttoeinkommen auch in dem folge Jahren die jeweiligen Verdienstgrenzen erreicht.
Weiterhin benötigen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung, dass
Ihr Jahres Bruttoeinkommen vermutlich auch im Jahr 2011 die dann gültige
Jahresverdienstgrenze erreichen wird.
Fazit:
Für alle Angestellen, welche erst seit dem Jahr 2008 die notwendige Einkommensgrenze erreicht haben, besteht seit dem 01.01.2011 wieder die Möglichkeit, kurzfristig in die private Krankenversicherung zu wechseln. Hier müssen Sie eine Kündigungsfrist von 2 Monaten einhalten und während dieser Zeit ein Jahres Bruttoeinkommen erzielen, welches jedes Jahr über den oben genannten Verdienstgrenzen liegt.
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