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Kann man später in die gesetzliche Krankenkasse zurück? |
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Im Prinzip: Nein. Es gibt aber auch Ausnahmen.
Für Angestellte ist eine Rückkehr von der
privaten in die gesetzliche Krankenversicherung dann möglich, wenn das
Einkommen wieder unterhalb der gültigen Jahresarbeitsentgeldgrenze liegt. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn Sie von einer Vollzeit- auf eine
Teilzeitbeschäftigung wechseln.
Selbständige können unter bestimmten
Voraussetzungen innerhalb der ersten 3 Jahre der Selbständigkeit zurück in die GKV. Und wenn Sie wieder als Angestellter tätig werden,
ist die Rückkehr in das System der gesetzlichen Krankenkassen Pflicht.
Auch Studenten können mit ihrer Exmatrikulation i.d.R. sofort wieder in eine gesetzliche Krankenkasse zurück.
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